Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Outputmanagement

zum Download als PDF:

AGB Outputmanagement

 

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Gast-Service GmbH

zum Download als PDF:

AGB

 

Teil A – Leistungsinhalte und spezielle Regelungen für einzelne Serviceangebote

Nr. 1: Postfachleerung

  1. Leistungsbeschreibung: Die Gast-Service GmbH (GAST) holt an jedem Werktag (Montag bis Freitag; außer an Feiertagen) morgens die Post (incl. Einschreiben, Wertbriefe, Nachnahmen) sowie Nachentgelte bei der zuständigen Postfiliale ab und liefert sie zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt – mit einer möglichen Abweichung von ca. 15 Minuten – beim Kunden ab. Die hausinterne Postverteilung obliegt dann diesem.

  2. Verzögerungen bei der Postanlieferung in Folge höherer Gewalt hat GAST nicht zu vertreten, hierzu rechnen z.B. Störungen im Bereich der Postdienstleistungen, z.B. der Deutsche Post AG (DPAG) oder unvorhersehbare Verkehrsstörungen.

  3. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten erteilt der Kunde GAST Postempfangsvollmacht durch Aushändigung der Postfachschlüssel.

  4. Etwaige Nachporti und/oder Nachnahmen verauslagt GAST für den Kunden. Sie werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung, der eine nachvollziehbare Aufstellung beigefügt wird, an ihn weiterbelastet.

Nr. 2: Postabholung/internationale Briefpost/Paketdienst

  1. Leistungsbeschreibung: GAST holt an jedem Werktag (Montag – Freitag; außer an Feiertagen) abends zum vereinbarten Zeitpunkt – mit einer möglichen Abweichung von ca. 15 Minuten – die Ausgangspost (incl. Einschreiben, Wertbriefen, Nachnahmen) an Adressaten im In- und Ausland sowie Paketsendungen (sofern sie über GAST freigemacht werden) ab und gibt sie bei der DPAG bzw. dem DHL auf; bei Expresspost nach Wahl des Kunden auch bei anderen Anbietern.

  2. Bei der Frankierung der abzuholenden Briefpost durch den Kunden ist GAST nicht verpflichtet, nachzukontrollieren, ob sie ausreichend ist. Verzögerungen, die durch nicht ausreichende Frankierung verursacht werden, bleiben Risiko des Kunden. Entsprechendes gilt auch für solche Paketpost, die der Kunde ausnahmsweise selbst frankiert hat.

  3. Voraussetzung für die Frankierung durch GAST ist die Anbringung eines Firmenstempels durch den Kunden auf jedem Brief bzw. Päckchen/Paket. Post ohne Absender bzw. ohne Firmenstempel wird von GAST nicht abgeholt und/oder nicht frankiert.

  4. Vom Kunden nicht selbst frankierte Paketpost wird bei GAST zentral vorbereit, kostenoptimal frankiert und beim DHL aufgegeben; Entsprechendes gilt für Expresspost. Die hierfür von GAST verauslagten Porti werden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung, der eine nachvollziehbare Aufstellung beigefügt ist, an den Kunden weiterbelastet. In diesen Fällen muss der Kunde mit einer verzögerten Aufgabe bei der Post /dem DHL von bis zu einem Tag rechnen.

Nr. 3: Frankierservice

  1. Leistungsbeschreibung: GAST übernimmt beim Frankierservice für normale Briefpost über die Leistungen wie für die Postabholung (vgl. Nr. 2) hinaus noch die kostenoptimale Frankierung. Voraussetzung für die Frankierung ist die Anbringung eines Firmenstempels durch den Kunden auf jedem Brief bzw. Päckchen/Paket. Post ohne Absender bzw. ohne Firmenstempel wird von GAST nicht abgeholt und/oder nicht frankiert.

  2. Die hierfür von GAST verauslagten Porti werden an den Kunden mit der nächstfolgenden Monatsabrechnung, der eine nachvollziehbare Aufstellung beigefügt ist, weiterbelastet.

  3. Auch beim Frankierservice muss der Kunde mit einer verzögerten Aufgabe bei der Post von bis zu einem Tag rechnen.

Teil B – Gemeinsame Bestimmungen für mehrere Serviceangebote

1. Gast-Serviceleistungen und Postdienstleistungen/Abgrenzung

Alle Serviceleistungen von GAST beschränken sich auf die Beratung über bzw. Auswahl des geeignetsten/günstigsten Postdienstleisters, den Transport von Brief- und/oder Paketpost zwischen Kunden und diesem, auf das Frankieren der Post nebst Abrechnung sowie ggf. die Kontrolle (Nachforschung) beim Postdienstleister. Die Weiterbeförderung der Brief- bzw. Paketpost selbst richtet sich nach dem jeweils geltenden Bestimmungen des Postdienstleisters.

2. Erbringung der Serviceleistungen / Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 GAST erbringt die Serviceleistungen grundsätzlich selbst, bzw. mit eigenem Personal. Die Beauftragung Dritter erfolgt nur mit Einverständnis des Kunden.

2.2 GAST erbringt seine Leistungen jeweils täglich zu den vereinbarten Anlieferungs- bzw. Abholungszeiten; beim Paket- und/oder Frankierservice mit dem Risiko einer möglichen Verzögerung bei der Aufgabe zur Post bzw. dem DHL von bis zu einem Tag. Darüber hinausgehende Verzögerungen bei überproportionalem Anfall von Post (z.B. bei Mailings) hat GAST dann nicht zu vertreten, wenn der Kunde dies nicht rechtzeitig angekündigt hat.

2.3 Der Kunde hat folgende Mitwirkungshandlungen zu erbringen:

  • Erteilung von Postempfangsvollmachten durch Aushändigung der Postfachschlüssel

  • die rechtzeitige Ankündigung überproportional hohen Postanfalls

  • die ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung von Päckchen und Paketen

  • die rechtzeitige und gesonderte Deklaration von Postsendungen mit Werten über € 500,00 (keine Wertsachen).

3. Vergütung / Zahlungsbedingungen

3.1 Die angegebenen/vereinbarten Preise verstehen sich pro Monat (sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart ist) sowie netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Berechnet und fakturiert wird in Euro.

3.2 GAST behält sich das Recht vor, die Preise bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mehr als sechs Monaten entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen (allgemeine Lohn- und Gehaltssteigerungen) oder Materialpreissteigerungen. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.

Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % der (zuletzt) vereinbarten Preise, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

3.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist GAST berechtigt, gemäß § 353 HGB Fälligkeitszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GAST anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Gewährleistung für Servicedienstleistungen

4.1 GAST erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Postdienstleistern usw. eintreten – hat GAST auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn die Leistung, soweit noch nachholbar, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

4.3 Alle Beanstandungen des Kunden sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Werktagen vorzubringen und zwar im Verhältnis zwischen den beiderseits bestimmten Ansprechpartnern, im Verhinderungsfall zwischen deren Vertretern. Beanstandungen, die nicht gemäß dieser Rügepflicht vorgebracht werden, bleiben unbeachtlich.

4.4 Bei vereinbartem Paketdienst i.S.v. Teil A Nr. 2 Ziff. 3 sind Päckchen und Pakete, sofern GAST die Frankierung übernimmt, pauschal mit einem Wert von € 500,00 gegen Verlust und/oder Beschädigung versichert (gilt nicht für Wertsachen). Nicht versichert sind Schäden infolge unzureichender Verpackung; diese trägt der Kunde selbst.

Auf Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Mehrkosten kann eine Höherversicherung erfolgen, wenn der Wert der Sendung den Pauschalversicherungswert übersteigt. Dies allerdings setzt die rechtzeitige vorherige Mitteilung durch den Kunden voraus.

4.5 Kommt der Kunde seinen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach oder übersteigen die monatlich verauslagten Porti den Betrag von € 25,– (fünfundzwanzig Euro) ist GAST berechtigt, Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist GAST berechtigt, an seinen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben bis der Kunde Sicherheit oder Vorkasse leistet.

5. Allgemeine Haftungsregelungen

5.1 GAST haftet für etwaige Schäden (gleich aus welchem Rechtsgrund) nur, falls er eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft, in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GAST zurückzuführen ist. Vermögensschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5.2 Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch GAST nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist seine Haftung auf solche typischen Schäden und einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, der für GAST zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar war.

5.3 Die Begrenzungen der vorstehenden Ziffer 5.2 gelten auch im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten durch Angestellte, Mitarbeiter oder Beauftragte, die nicht Organe oder leitende Angestellte von GAST sind.

5.4 In den Fällen der Ziffer 5.2 und 5.3 besteht keine Haftung von GAST für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

5.5 Die Parteien sind sich darüber einig, dass der typischerweise voraussehbare Schadensumfang in keinem Fall € 200,– (zweihundert Euro) übersteigt.

5.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung.

6. Vertraulichkeit

GAST sichert zu, dass er selbst und das von ihm eingesetzte Personal alle Umstände und Tatsachen vertraulich behandelt, die den Kunden betreffen und ihm im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden. Dies gilt jedoch nicht für offenkundige Tatsachen und Umstände.

7. Beginn und Beendigung

7.1 Jede Kündigung bedarf der Schriftform

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn auf Veranlassung des Kunden die Zeiten für Auslieferung oder Abholung um mehr als 15 min. und/oder der Übergabeort (z.B. wg. Umzugs des Kunden) geändert werden soll.

7.3 Nach Vertragsbeendigung erhält der Kunde alle überlassenen Schlüssel zurück.

8. Datenschutz

Gemäß § 33 BDSG weist GAST darauf hin, dass sämtliche kundenbezogene Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden dürfen.

9. Schriftformklausel

Alle Vereinbarungen, die zwischen GAST und dem Kunden zwecks Ausführung des jeweiligen Service-Dienstleistungsvertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niederzulegen.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

10.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von GAST: München.

10.2 Bei allen sich aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage beim Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von GAST zuständig ist. Dieser ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

10.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht